auf höchster inhaltlicher und organisatorischer Ebene.
für Geschäftskunden.
bei der Erbringung von Dienstleistungen für polnische und ausländische Unternehmen.
Wir bieten umfassende Rechtsberatung im Bereich des wirtschaftlich grundlegenden Zivilrechts, insbesondere bei der Ausarbeitung, Begutachtung und Verhandlung von allen Vertragsarten, der Geltendmachung von Gewährleistungs- und Garantierechten, von Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung oder Schlechterfüllung von Pflichten sowie von Schadensersatzansprüchen wegen unerlaubter Handlung. Ferner beraten wir in Fragen des Schutzes von Persönlichkeitsrechten natürlicher und juristischer Personen und von Eigentumsrechten an beweglichen und unbeweglichen Gütern. Wir unterstützen unsere Kunden bei Rückgewinnung von Immobilien, darunter der Geltendmachung von Rückforderungs- und Abwehransprüchen, außerdem bei Gerichtsverfahren, bei Aufhebung von Miteigentum im Vergleichsweg sowie bei Erbrechtsangelegenheiten.
Die Kanzlei bietet umfassende steuerrechtliche Dienstleistungen in allen Rechtsfragen rund um den Immobilienhandel – insbesondere bei der Analyse der Rechtslage von Immobilien sowie bei der Begutachtung, Verhandlung und Ausarbeitung von zivilrechtlichen Verträgen zum Immobilienhandel. Zudem unterstützen wir unsere ausländischen Kunden bei der gesamten Prozedur des Immobilienerwerbs und bieten unseren Kunden Vertretung und steuerrechtliche Beratung bei immobilienbezogenen Verwaltungsverfahren.
Im Rahmen von Reprivatisierungsfragen ist unsere Kanzlei insbesondere im Bereich von Immobilien tätig, die nicht unter die Agrarreform fallen (insbesondere Palast-Park-Anlagen) sowie bei Angelegenheiten rund um die Rückgewinnung von Wäldern, die auf Grundlage des Dekrets zur Übernahme einiger Wälder zugunsten der Staatskasse übernommen wurden. Wir beraten darüber hinaus bei Schadensersatz für die Zerstörung von Palast-Park-Anlagen, während diese im Besitz der Staatskasse waren, und bei allen Vergütungsansprüchen für die nichtvertragliche Nutzung der Palast-Park-Anlagen durch die Staatskasse. Wir beschäftigen uns auch mit der Reprivatisierung von Industrieanlagen, mit allen Rechtsfragen bezüglich des Grundeigentums hinter dem Bug-Fluss und mit der Reaktivierung von Vorkriegs-Unternehmen.
Wir bieten polnischen und ausländischen Unternehmen umfassende Beratung rund um Kapital- und Personengesellschaften, und das sowohl in der Gründungsphase der Gesellschaft als auch im Bereich der laufend anfallenden Rechtsbetreuung. Darüber hinaus beraten wir bei Umstrukturierungen, Umwandlungen und Spaltungen von Gesellschaften und unterstützen auch bei Liquidationen von Unternehmen. Im Bereich der Fusionen und Übernahmen bieten wir qualitativ hochwertige Beratung in allen Transaktionsphasen, darunter u.a. bei der Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen hinsichtlich rechtlicher Risiken und deren Management im Kontext der geplanten Vorhaben. Wir unterstützen bei der Vorbereitung und Aushandlung aller Transaktionsunterlagen und bieten rechtliche Vertretung und Beratung im Bereich der Fusionskontrolle und anderer an die Transaktion gebundenen Verwaltungsverfahren.
Im Rahmen dieses Fachgebiets unterstützt die Kanzlei unsere Kunden u.a. bei der Prüfung, ob geplante Vorhaben mit dem Wettbewerbs- und Verbraucherrecht im Einklang stehen. Des Weiteren vertreten wir unsere Kunden bei durch UOKiK, das polnische Amt für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz, geführten Verfahren bezüglich wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen, Missbrauchs einer beherrschenden Stellung sowie Praktiken, die kollektive Verbraucherinteressen verletzen. Wir helfen auch bei der Evaluierung, ob eine geplante Transaktion bei UOKiK verpflichtend zu melden ist und bieten Unterstützung bei der Ausarbeitung von Fusionsanträgen sowie rechtliche Vertretung unserer Kunden bei fusionsgebundenen Kartellverfahren. Im Bereich des unlauteren Wettbewerbs umfassen unsere Dienstleistungen insbesondere die Beurteilung von Unternehmeraktivitäten hinsichtlich des unlauteren Wettbewerbs und die rechtliche Vertretung bei Gerichtsverfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen in Bezug auf Handlungen des unlauteren Wettbewerbs. Wir unterstützen unsere Kunden bei der Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, bei der Anfertigung von Geheimhaltungsvereinbarungen und von Verträgen mit Angestellten und Kooperationspartnern mit dem Ziel, den Unternehmer vor unlauteren Marktaktivitäten zu schützen und bieten rechtliche Vertretung in Streitsachen zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs.
Die Kanzlei bietet laufende juristische Dienstleistungen für Transport- und Speditionsunternehmen, insbesondere bei der Ausarbeitung von Projekten und der Begutachtung von Transport- und Speditionsverträgen, Speditionsdokumenten und Dienstleistungsordnungen den Transportsektor betreffend. Wir bieten rechtsanwaltliche Prozessvertretung bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Beförderungsrecht an und beraten bei der Ermittlung der Verantwortung aller am Transport Beteiligten für entstandene Schäden sowie der daraus resultierenden Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Wir unterstützen bei der Begutachtung von Versicherungsverträgen hinsichtlich ihrer optimalen Gewährleistung des Versicherungsschutzes, bei Schadensregulierung im Zuge der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Versicherungsunternehmen und bieten rechtsanwaltliche Vertretung von Transport- und Speditionsunternehmen bei Verfahren vor öffentlichen Verwaltungsbehörden.
Die Kanzlei unterstützt ihre Kunden im Bereich des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere bei der Ausarbeitung von Arbeitnehmerdokumentationen in Hinsicht auf den Beschäftigungsverlauf, Einzel- und Massenentlassungen, die Ausarbeitung von Arbeits- und Managementverträgen sowie von vertraglich geregeltem Wettbewerbsverbot. Unser Angebot umfasst auch die vollständigen internen Rechtsvorschriften bezüglich der Ausarbeitung von u. a. Betriebs- und Vergütungsordnungen, Regelungen des betrieblichen Sozialfonds, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Beschäftigungsgarantien. Mit unserer Erfahrung unterstützen wir auch beim Lösen von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und bieten hierbei volle Prozessunterstützung.
Im Bereich des Familienrechts bietet die Kanzlei Rechtsberatung u.a. bei Scheidung mit und ohne Verschulden, Trennung, Begründung der Gütertrennung, Teilung des gemeinschaftlichen Vermögens, bei Unterhaltszahlungen sowohl an ehemalige Ehegatten als auch an Kinder – von den Eltern sowie in weiterer Folge von unterhaltspflichtigen Personen. Wir beraten in Fällen der Übertragung elterlicher Obsorge an einen Elternteil, bei Rechtsfragen zum Umgang mit dem Kind und zur Verwaltung des Kindesvermögens, bei gerichtlicher Genehmigung zur Ausübung von Handlungen im Bereich wesentlicher Angelegenheiten des Kindes bei Uneinigkeit zwischen den Eltern, bei Adoption sowie in Fragen der Vormundschaft und der rechtlichen Pflege von Minderjährigen und Erwachsenen.
Rechtsbeistand
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